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Setzen Sie im Zweifel auf Sicherheit – nicht nur bei Abriss und Renovierungen. Lassen Sie Asbest und andere gesundheitsgefährdende Gebäudeschadstoffe von zertifizierten Sachverständigen nach den Standards des VDI untersuchen und bewerten. Ihr Kompetenter Partner für schadstoffuntersuchungen
krebserzeugende Faser

ASBEST

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künstliche Mineralfaser

KMF

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Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

PAK

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Pentachlorphenol

PCP

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Polychlorierte Biphenyle

PCB

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Biologischer Gefahrstoff

Schimmelpilze

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WAS WIR BIETEN

IHR BETRIEB FÜR RAUMLUFTMESSUNGEN

Willkommen bei den Asbest Raumluftexperten, Ihrem zuverlässigen Partner für präzise Raumluftmessungen. Wir sind Ihr Unternehmen, dass sich mit der Gewährleistung gesunder Innenraumumgebungen verschrieben hat.

Wir sind spezialisiert auf folgende Gefahrenstoffe Asbest– KMFPAKPCPPCBSchimmelpilze.

Unsere Mission ist es, Ihnen Gewissheit und Sicherheit zu bieten, indem wir durch genaue und gründliche Raumluftmessungen potenzielle Asbest- und Schadstoffbelastungen identifizieren. Mit einem engagierten Team hochqualifizierter Experten und modernster Technologie setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Arbeits- oder Wohnräume frei von gesundheitsschädlichen Schadstoffen sind.

Ob für private Wohnbereiche, Gewerbeimmobilien oder öffentliche Einrichtungen  wir bieten individuell angepasste Untersuchungen und Lösungen an, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Ihre Gesundheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um die Qualität Ihres Wohnklimas zu gewährleisten. Besteht in Ihrem Wohngebäude der Verdacht auf Verunreinigung durch Schadstoffe, vereinbaren sie noch heute einen Ortstermin für eine professionelle Schadstoff Analyse. Wir sind das richtige Unternehmen, wenn es um die Gewährleistung einer gesunden Innenraumumgebung geht.

WAS WIR BIETEN
Asbest

UNSER FACHGEBIET

Viele Wohnhäuser, die in Deutschland in den 1960er bis 1980er Jahren als typische Eigenheime sowohl in Massiv- als auch in Fertigbauweise oder auch als Mehrfamilienwohnhäuser erbaut wurden, sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Besonders exponierte Gebäudeteile wie Dach- und Fassadeneindeckungen aus jener Zeit, aber auch Rohrleitungen und Rohrleitungsisolierungen innerhalb des Gebäudes sowie Fußboden- und Wandbeläge, Putze und Spachtelmassen, Rolladenabdeckungen und Klebstoffe haben ihre technische Lebensdauer längst überschritten und sollen nun erneuert werden.

WAS WIR BIETEN

UNSER FACHGEBIET

Viele Wohnhäuser, die in Deutschland in den 1960er bis 1980er Jahren als typische Eigenheime sowohl in Massiv- als auch in Fertigbauweise oder auch als Mehrfamilienwohnhäuser erbaut wurden, sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Besonders exponierte Gebäudeteile wie Dach- und Fassadeneindeckungen aus jener Zeit, aber auch Rohrleitungen und Rohrleitungsisolierungen innerhalb des Gebäudes sowie Fußboden- und Wandbeläge, Putze und Spachtelmassen, Rolladenabdeckungen und Klebstoffe haben ihre technische Lebensdauer längst überschritten und sollen nun erneuert werden.

Asbest
WAS WIR BIETEN

RAUMLUFTMESSUNGEN

Raumluftmessungen liefern vergleichbare Informationen über den hygienischen Zustand und die Schadstoffbelastung der Innenraumluft. Die Entnahme von Luftproben und labortechnische Auswertung auf unterschiedliche Gebäudeschadstoffe ist in Regelwerken detailliert festgelegt und standardisiert. Dabei ist entscheidend, welche Art von Luftverunreinigung Gegenstand der Untersuchung ist. Handelt es sich um anorganische Partikel wie Asbest- und Mineralfasern oder um organische bzw. anorganische chemische Verbindungen, deren Konzentration in der Raumluft ermittelt werden soll.

Ein Screening der Innenraumluft nach lungengängigen faserförmigen Partikeln, die aus asbesthaltigen Baumaterialien und alten Mineralwolle-Dämmstoffen freigesetzt und durch Inhalation aufgenommen werden können, erfolgt nach Richtlinie 3492 [2013-06] des VDI durch Anwendung eines rasterelektronenmikroskopischen Auswertungsverfahrens.

Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten

Häufig verzichten Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte auf eine Schadstofferkundung und die Erstellung eines Schadstoffgutachtens – sei es aus Unwissenheit oder zur Kosteneinsparung. Im Rahmen der Ausschreibung ist der Bauherr oder dessen Bevollmächtigter jedoch verpflichtet, die auszuführenden Tätigkeiten sowie die vorhandenen Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen zu beschreiben. Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung besteht zudem eine Pflicht zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung. Eine schriftliche Dokumentation ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde nach § 19 auf Verlangen vorzulegen. Erfolgt dies nicht, kann die Behörde nach § 20 umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anordnen.

GEFAHREN DURCH ALTE
BAUSTOFFE

IHRE EXPERTEN FÜR
LUFTMESSUNGEN

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Locker & nahbar

Wir hören zu, packen an und liefern, was Sie wirklich brauchen. Kein Schnickschnack, nur echte Ergebnisse.

Innovativ & inspirierend

 Ideen, die bewegen. Lösungen, die funktionieren. Mit uns setzen Sie auf Erfahrung, Kreativität und Erfolg – alles aus einer Hand.