Schimmelpilze

Schimmelpilze ist eine Sammelbezeichnung für Pilze, die zur Verbreitung typischerweise Pilzfäden und Sporen ausbilden. Sie werden als Faden- oder Schlauchpilze bezeichnet die zwar keine taxonomische Einheit bilden, aber auf Grund ähnlicher äußerlicher Merkmale zusammengefasst werden. Die Sporen weisen aerodynamische Durchmesser unter 10 Mikrometer auf und werden luftgebunden verbreitet. Sie sind mit bloßem Auge nur zu erkennen, wenn sie in sehr großen Anzahl und als flächiger Belag auftreten (z.B. an Innenwänden). Die Sporen schweben lange Zeit in der Luft und werden über weite Strecken befördert

Kultivierte Schimmelpilze in einer Petrischale

Risiko: Abbruch ohne Schadstoffgutachten

Häufig lassen Bauherren oder deren Handlungsbevollmächtigte keine Schadstofferkundung durchführen und kein Schadstoffgutachten erstellen. Dies geschieht entweder aus Unwissenheit oder um Kosten zu sparen. Im Rahmen der Ausschreibung muss der Bauherr oder dessen Handlungsbevollmächtigter die ausführenden Tätigkeiten sowie die Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen beschreiben. Jener ist gemäß §7 der Gefahrstoffverordnung zur Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine schriftliche Dokumentation darüber ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemäß §19 auf Verlangen vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist die Behörde gemäß §20 befugt, umgehend einen Baustillstand in den betroffenen Arbeitsbereichen anzuordnen.

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